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   BGH, 04.11.1966 - VI ZR 36/65   

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https://dejure.org/1966,1827
BGH, 04.11.1966 - VI ZR 36/65 (https://dejure.org/1966,1827)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1966 - VI ZR 36/65 (https://dejure.org/1966,1827)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1966 - VI ZR 36/65 (https://dejure.org/1966,1827)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Inhaber eines Dachdeckergeschäfts - Betriebsfremder Arbeiter - Verkehrssicherungspflicht - Schutzmaßnahmen - Herabstürzen von Gebäudeteilen - Fanggerüste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1

Papierfundstellen

  • VersR 1967, 132
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.11.1960 - VI ZR 35/60

    Ansprüche auf Ersatz der durch einen Unfall entstandenen Schäden aus Vertrag und

    Auszug aus BGH, 04.11.1966 - VI ZR 36/65
    Sie können daher, wie das Berufungsgericht zutreffend darlegt, zur Konkretisierung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht herangezogen werden (vergl. Senatsurteil vom 29. November 1960 - VI ZR 35/60 - VersR 1961, 160).

    Auf die besondere Gestaltung des Schadensereignisses braucht sich die Vorhersehbarkeit nicht zu erstrecken (Senatsurteil vom 29. November 1960 - VI ZR 35/60 - VersR 1961, 160).

    Die Vorhersehbarkeit brauchte sich nicht darauf zu erstrecken, auf welche Weise es im konkreten Falle zum Herabfallen von Baustoffen und damit zum Unfall kam (vergl. das bereits angeführte Senatsurteil VersR 1961, 160).

  • BGH, 11.12.1956 - VI ZR 20/56

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht an Baustellen; Abgrenzung zu

    Auszug aus BGH, 04.11.1966 - VI ZR 36/65
    Zu Unrecht beruft sich die Revision auf das Urteil des Senats vom 11. Dezember 1956 - VI ZR 20/56 - VersR 1957, 165.
  • BGH, 09.07.1957 - IV ZB 123/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.11.1966 - VI ZR 36/65
    Nach fester Rechtsprechung können an die Sorgfaltspflicht eines Unternehmers zum Schütze betriebsfremder Personen keine geringeren Anforderungen gestellt werden, als er sie gegenüber Angehörigen seines Betriebes zu erfüllen hat (vergl. Urteile vom 9. Juli 1957 - VI ZR 117/56 - VersR 1957, 614; vom 12. Mai 1964 - VI ZR 35/63 - VersR 1964, 942).
  • BGH, 17.11.1961 - VI ZR 12/61

    Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften

    Auszug aus BGH, 04.11.1966 - VI ZR 36/65
    Unfallverhütungsvorschriften durchzuführenden Sicherungsmaßnahmen nicht für sich allein zu betrachten, sondern im Rahmen des gesamten Auftrages zu würdigen, vor dessen Ausführung das Fanggerüst hätte erstellt werden müssen (vergl. Senatsurteil vom 17. November 1961 - VI ZR 12/61 - VersR 1962, 95).
  • BGH, 12.05.1964 - VI ZR 35/63
    Auszug aus BGH, 04.11.1966 - VI ZR 36/65
    Nach fester Rechtsprechung können an die Sorgfaltspflicht eines Unternehmers zum Schütze betriebsfremder Personen keine geringeren Anforderungen gestellt werden, als er sie gegenüber Angehörigen seines Betriebes zu erfüllen hat (vergl. Urteile vom 9. Juli 1957 - VI ZR 117/56 - VersR 1957, 614; vom 12. Mai 1964 - VI ZR 35/63 - VersR 1964, 942).
  • BGH, 09.07.1957 - VI ZR 117/56
    Auszug aus BGH, 04.11.1966 - VI ZR 36/65
    Nach fester Rechtsprechung können an die Sorgfaltspflicht eines Unternehmers zum Schütze betriebsfremder Personen keine geringeren Anforderungen gestellt werden, als er sie gegenüber Angehörigen seines Betriebes zu erfüllen hat (vergl. Urteile vom 9. Juli 1957 - VI ZR 117/56 - VersR 1957, 614; vom 12. Mai 1964 - VI ZR 35/63 - VersR 1964, 942).
  • BGH, 15.04.1975 - VI ZR 19/74

    Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Gefahren bei der Ausübung eines Berufes oder

    Der erkennende Senat hat bereits verschiedentlich ausgesprochen, daß an die Sorgfaltspflicht des Unternehmers zum Schutzebetriebsfremder Personen keine geringeren Anforderungen gestellt werden dürfen, als er sie nach den Unfallverhütungsvorschriften gegenüber seinen Betriebsangehörigen zu erfüllen hat (Senatsurteile vom 5. Mai 1964 - VI ZR 72/63 - LM BGB § 823 [Ef] Nr. 11 b = VersR 1964, 825, 826 und vom 4. November 1966 - VI ZR 36/65 - VersR 1967, 133, 134, jeweils m.w.Nachw.).
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